Gründerlexikon: O-S

Heute erkläre ich Euch weitere wichtige Begriffe zum Thema Gründen / Gründung. Damit es spannender wird, gibt es das Gründerlexikon nach dem ABC sortiert 😉 Teil 1 (A-G) findet ihr hier; Teil 2 (H-N) findet ihr hier.

Foto: (c) Gabi Schoenemann  / pixelio.de

O … Offene Posten

Offene Posten Listen sind Aufzeichnungen über die unbezahlte Rechnungen – entweder Eure eigenen oder die Eurer Kunden. Prüft regelmäßig, ob Eure Kunden Eure Rechnungen zeitgerecht zahlen. Falls nicht, überlegt Euch Maßnahmen, wie Ihr die Zahlungsmoral verbessern könnt. Vielleicht müsst Ihr ein Mahnsystem einführen, vielleicht steigt Ihr bei großen Projekten auf Anzahlung um oder Ihr könnt auch für „Schnellzahler“ Skonto anbieten.

P … Positionierung, USP

Was ist Euer Alleinstellungsmerkmal? Wodurch unterscheidet Ihr Euch von Eurer Konkurrenz? Überlegt genau, warum der Kunde/die Kundin zu Euch und nicht zu einem Eurer Konkurrenten geht soll. Wenn Ihr Euren USP gefunden habt, vergesst nicht ihn auch zu kommunizieren. Nur wen der Kunde die Unterschied kennt, kann er sich zu Euren Gunsten entscheiden. 5 Tipps zur einzigartigen Positionierung findet ihr auch in meinem Blogbeitrag.

Q … Qualität

Qualität ist Grundvoraussetzung für Euer Business; das ist den meisten Unternehmer/innen klar. Doch setzt Ihr auch konkrete Maßnahmen, um Eure Qualität zu verbessern? Holt Ihr Feedback von Euren Kund/innen ein. Trefft Ihr Euch regelmäßig mit anderen Unternehmer/innen zum Austausch. Wenn nicht: überlegt Euch ein Qualitätssicherungssystem. Euer Business wird es Euch danken.

R … Registrierkasse

Ab einem Jahresumsatz von EUR 30.000,- und einem Barumsatz von EUR 7.500,- seid Ihr verpflichtet eine Registrierkasse zu verwenden. Diese müssen spezielle Kriterien erfüllen, die Ihr auf der Homepage des BMF nachlesen könnt. Ausnahmen bestehen für mobile Gruppen (Unternehmer/innen, die ihre Leistung direkt beim Kunden ausführen) und in Form der „Kalte-Hände-Regelung“ (für Bauernmärkte uä).

S … Sozialversicherung

Als Unternehmer/in seid Ihr bei der gewerblichen Sozialversicherung pflichtversichert. Ausnahmen bestehen bei Geringfügigkeitsgrenzen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden zunächst im Mindestausmaß vorgeschrieben und im Folgejahr anhand des Einkommensteuerbescheides korrekt berechnet. Die Nachverrechnung bei Mehrverdienst erfolgt mit der laufenden Beitragsvorschreibung. Es empfiehlt sich zu Jahresende die voraussichtliche Nachbelastung selbst zu berechnen, um entsprechend vorbereitet zu sein.

Noch Fragen?

Kennt Ihr noch weitere Begriffe von O-S, die ich Euch erklären soll? Dann schreibt mir

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