Crowdinvesting aus Unternehmenssicht (Gastbeitrag)

Was man als Unternehmen über diese alternative Finanzierungsform wissen sollte

Rund 22,7 Millionen Euro wurden 2016 über die heimischen Crowdinvesting-Plattformen gesammelt – mehr als das Doppelte der Summen aus den Jahren 2014 und 2015. Zu Beginn eine kurze Begriffserklärung: Von Crowdinvesting spricht man, wenn über eine Plattform Kapital für Dritte für kommerzielle Zwecke aufgebracht wird und mit dem Investor ein monetärer Rückfluss vereinbart ist. Abzugrenzen ist der Begriff vom Crowdfunding, dem Spendensammlung für gemeinnützige Zwecke bzw. Sponsoring ohne monetären Rückfluss.

Alternativen bedenken!

Wie bei allen Finanzierungsformen gilt auch bei Crowdinvesting: Es braucht das individuell richtige Konzept und man sollte nicht vergessen, dass es neben Crowdinvesting noch eine Reihe weiterer alternativer Finanzierungsformen gibt, etwa Business Angels oder Venture Capital.

Maximal 1,5 Millionen Euro

Um auf Crowdinvesting zurückzukommen: Das maximale Kapital, dass man über „die Crowd“ lukrieren kann, ohne einen Kapitalmarktprospekt zu erstellen, beträgt laut Alternativfinanzierungsgesetz 1,5 Millionen vor. Wenn allerdings Aktien oder Anleihen vergeben werden, gilt ein Grenzwert von 250.000 Euro.

Nebenkosten von rund 10 Prozent

Crowdinvesting unterscheidet sich deutlich von „klassischen Finanzierungsformen“ wie dem Bankenkredit. Unternehmen müssen sich darüber bewusst sein, dass ein intensiver Dialog mit den Investoren gefordert wird. Je nach Plattform, über die das Crowdinvesting abgewickelt wird, gibt es dazu unterschiedliche Vorgaben. Bei Green Rocket können Investoren Verbesserungsvorschläge und Feedback aktiv in das Unternehmen einbringen. Das Unternehmen muss quartalsmäßig über den Fortschritt informieren und Jahresberichte zur Verfügung stellen (siehe greenrocket.at). Regelmäßige Berichte über den Stand des Unternehmens sind auch bei der Plattform CONDA vorgesehen (siehe conda.at). Was die Nebenkosten für das Unternehmen betrifft, ist je nach Plattform mit rund 10 Prozent der eingesammelten Summe zu rechnen.

Standesregeln und Gütesiegeln

Als objektives Qualitätsmerkmal für Crowdinvesting-Plattformen hat der Fachverband Finanzdienstleister im Sommer 2016 freiwillige Standesregeln ins Leben gerufen. Plattform-Betreiber, die sich zu den Standesregeln bekennen, tragen das Gütesiegel für Crowdinvesting-Plattformen. Dieses bestätigt u.a. umfangreichere Informationserteilung gegenüber ihren Investoren, laufende Weiterbildung und stärkere Transparenzregeln (über das gesetzliche Maß hinausgehend). Siehe wko.at.

Maximal 5.000 Euro pro Investor

Die Beteiligung der Investoren erfolgt in Form von Genussrechten, stillen Beteiligungen, Qualifizierten Nachrangdarlehen, Anleihen oder als Beteiligung an einer Genossenschaft, wobei bei letzterem ev. eine Nachschusspflicht gegeben sein kann.

Grundsätzlich dürfen laut Alternativfinanzierungsgesetz pro Investor innerhalb von 12 Monaten maximal 5.000 Euro pro Emission investiert werden. Ein höheres Investment ist nur möglich, wenn die Investition maximal 10 Prozent des Finanzanlagevermögens beträgt oder maximal das Doppelte des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens. Auch wenn der Investor eine juristische Person ist und kein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, gilt der maximale Investitionsbeitrag nicht.

 

Nähere Informationen beim Finanzdienstleister in Ihrer Nähe (Beratersuche auf wko.at) bzw. auf der Crowdinvesting-Plattform des Fachverbands Finanzdienstleister.

(c) WKO/Fischer

(c) WKO/Fischer

Gastbeitrag von Hannes Dolzer, Österreichweiter Fachverbands- und steirischer Obmann der WKO-Fachgruppe Finanzdienstleister, Allg. beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Vermögensberatung und Lebensversicherungen www.finanzdienstleister-stmk.at

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