Der September ist für Steuerberater:innen der arbeitsintensivste Monat. Warum das so ist, und wieso der 30.09. auch für euch wichtig ist, beschreibe ich in diesem Blogbeitrag.
Vorauszahlungen an Einkommensteuer 2023
Erst vor kurzem habt ihr die Vorschreibung der Vorauszahlung an Einkommensteuer für das dritte Quartal erhalten und bezahlt. Der letzte und vierte Teilbetrag wird im November fällig. Wer jetzt auf die Ergebnisse des ersten Halbjahres 2023 zurückblickt und dieses bis Jahresende hochrechnet (vereinfacht: x2) kann den voraussichtlichen Gewinn des laufenden Jahres ermitteln. Auf Basis des Gewinnes lässt sich auch die voraussichtliche Einkommensteuer-Belastung errechnen. Die Steuersätze für 2023 findet ihr in diesem Blogbeitrag.
Sollte die Vorauszahlung höher als die erwartete Einkommensteuer-Schuld sein, kann noch bis 30.09. ein Herabsetzungsantrag via Finanzonline gestellt werden. Dieser Antrag ist glaubhaft zu begründen. Gegebenfalls ist er auch über eine Prognoserechnung zu untermauern.
Nachzahlungen an Einkommensteuer 2022
Wer durch eine Steuerberatungskanzlei vertreten wird, hat uU die Steuerklärung 2022 noch nicht abgegeben. Sollte diese zu einer Nachzahlung führen, so darf das Finanzamt ab 01.10. sogenannte Anspruchszinsen verlangen. Diese betragen derzeit 5,38% pa der Abgabenschuld und dürfen erst ab einem Gesamtbetrag von Euro 50,- festgesetzt werden.
Die Zinsen können vermieden werden, wenn man bis 30.09. die voraussichtliche Nachforderung auf das Steuerkonto einbezahlt. Der Zahlungsvermerk muss die Steuernummer und die Abgabenart E1-12/2022 (bzw K1-12/2022) beinhalten. Nur dann ist die Vorauszahlung gültig und eine Zinsfestsetzung nicht möglich.
Anpassung Beiträge an Sozialversicherung 2023
Wenn ihr den Gewinn bereits für die Überprüfung der Vorauszahlungen an Einkommensteuer hochgerechnet habt, könnt ihr diesen auch für die Überprüfung der Sozialversicherungsbeiträge heranziehen. Achtung: der Gewinn muss davor aber um die bereits bezahlten SV-Beiträge erhöht werden. Die neue Summe ist die Bemessungsgrundlage für die SV, die derzeit bei ca 27% liegt.
Eine Anpassung der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt elektronisch über das SVS Portal. Über den Button Beitragshöhe anpassen, könnt ihr den errechneten Gewinn eintragen und sogar die Nachbelastung an SV-Beiträgen vorberechnen lassen. Das Datum 30.09 ist hier nicht verpflichtend einzuhalten, aber hat sich bewährt. So kann mit großer Wahrscheinlichkeit sicher gestellt werden, dass die Berichtung des Jahres 2023 gemeinsam mit dem 4. Teilbetrag an SVS im November von der SV-Anstalt vorgeschrieben wird. Ein späterer Antrag kann dazu führen, dass die Berichtigung 2023 erst mit der ersten Vorschreibung 2024 berücksichtigt wird.
Einreichung Jahresabschluss 2022
Alle GmbH und AG möchte ich an dieser Stelle noch erinnern, dass bei Stichtag 31.12.22 die Jahresabschlüsse 2022 bis 30.09.23 elektronisch beim Firmenbuch eingereicht werden müssen. In den Vorjahren gab es aufgrund „Corona“-Sonderbestimmungen verlängerte Fristen, die nicht mehr gültig sind!