Steuernews ab 1/2023

Auch in 2023 gibt es – wie übrigens jedes Jahr – zahlreiche Änderungen in den Steuergesetzen. Die wichtigsten Steuernews habe ich für Euch zusammengetragen.

Einkommensteuer: neue Tarifstufen und Steuersätze

Die Abschaffung der kalten Progression oder anders gesagt – ein Versuch die Besteuerung der Inflation anzupassen – wirkt sich ab 2023 auf die Tarifstufen und Steuersätze aus. Die neue Tabelle lautet:

Einkommen 0-11.693: keine Steuer
Einkommen 11.694-19.134: 20% Steuer
Einkommen 19.135-32.075: 30% Steuer
Einkommen 32.076-62.080: 42% Steuer (ab 1.7.2023: 40% Steuer)
Einkommen 62.081-93.120: 48% Steuer
Einkommen 93.121-1 Mio: 50%
Einkommen ab 1 Mio: 55% Steuer

Körperschaftsteuer: Senkung des Steuersatzes

Die Körperschaftsteuer sinkt in 2023 auf 24% (statt bisher 25%). In 2024 ist eine weitere Senkung auf 23% geplant.

Betriebsausgaben: Erhöhung GWG-Grenze

Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) steigt von 800 Euro auf 1.000,- Euro. Die Anschaffung solcher Wirtschaftsgüter ist sofort Betriebsausgabe. Anlagevermögen mit höherem Anschaffungswert muss über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden.

Betriebsausgaben: Einführung Arbeitsplatzpauschale

Ab 2023 können Unternehmer:innen, die von zu Hause arbeiten und kein räumlich getrenntes Arbeitszimmer nutzen, unter bestimmten Voraussetzungen ein Arbeitsplatzpauschale geltend machen. Dieses beträgt 300,- bzw. 1.200,- Euro. Details siehe in meinem gesonderten Blogbeitrag.

Freibeträge: neuer Freibetrag für Investitionen

Für die Anschaffung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens kann ab 2023 zusätzlich ein Investitionsfreibetrag von 10% (bzw. 15% im Bereich Ökologisierung) geltend gemacht werden. Voraussetzung: Behaltefrist 4 Jahre, keine gebrauchten oder geringwertigen Wirtschaftsgüter, keine Gebäude oder PKW. Dieser Freibetrag kann nicht mit dem Gewinnfreibetrag kombiniert werden.

Kleinunternehmer-Pauschalierung

Die maximal mögliche Umsatzgrenze für die Anwendung der Betriebsausgabenpauschalierung wird von 35.000,- auf 40.000- angehoben. Diese Anpassung hat keine Auswirkung auf die Grenze in der UST!