Änderung Covid-Förderungen (1.7.2021)

Mit Stichtag 1.7.2021 wurden bei zwei bestehenden Förderungen wesentliche Veränderungen vorgenommen. Anbei ein Kurzüberblick.

Ausfallsbonus II

Ab 16. August 2021 können Unternehmen den Ausfallbonus II bei Umsatzausfällen von mindestens 50 Prozent (vorher 40%) beantragen. Der früheste Betrachtungszeitraum ist Juli 2021, der letztmögliche Betrachtungszeitraum ist September 2021. Die Höhe des Ausfallsbonus II ergibt sich aus dem Umsatzausfall im Betrachtungszeitraum und dem jeweiligen Prozentsatz (10 – 40 Prozent) für die Branche (vorher 15 / 30% des Umsatzausfalls; branchenunabhängig), in der das Unternehmen im Betrachtungszeitraum überwiegend tätig war. Prüfen Sie hier Ihre Branche. (Quelltext: www.fixkostenzuschuss.at/ausfallsbonus)

neu: Deckelung mit der Kurzarbeit!

 

Härtefallfonds Phase 3

Betrachtungszeitraum

Phase 3 des Härtefallfonds betrifft Förderungen für die Betrachtungszeiträume Juli, August und September 2021. Beginn der Antragsfrist: 2.8.2021 – Ende der Antragsfrist: 31.10.2021.

 

Förderlücke vom 16.6.21 – 30.6.21?

ja und nein … Wenn ihr für den Juli 2021 einreicht, dann bekommt ihr eine automatisierte Auszahlung für die 2 Wochen im Juni 2021. Diese berechnet sich pauschal mit 50% der Förderhöhe des Juli-Betrages. Erfolgt für den Zeitraum 1 der Phase 3 (dh Juli 2021) keine Einreichung, erfolgt auch keine Abgeltung für den Zeitraum davor.

 

Höhe

Die Mindestzahlung pro Betrachtungszeitraum beträgt nur mehr Euro 600,-. Es gibt keine Zusatz- oder Comeback-Boni extra. Der Maximalbetrag wurde mit Euro 2.000 gedeckelt.

 

Voraussetzungen für die Förderung

Einreichung sind aufgrund eines Umsatzeinbruches von mindestens 50% gegenüber dem Vergleichszeitraum oder aufgrund mangelnder Kostendeckung möglich.

Für die Ermittlung des Umsatzes des Vergleichszeitraums gilt:

  • Für den Betrachtungszeitraum 1 (1.7.2021 bis 31.7.2021) ist der Umsatz dieses Zeitraumes dem Umsatz des Monats Juli 2019 oder einem Drittel des Umsatzes des dritten Quartals 2019 gegenüber zu stellen.
  • Für den Betrachtungszeitraum 2 (1.8.2021 bis 31.8.2021) ist der Umsatz dieses Zeitraumes dem Umsatz des Monats August 2019 oder einem Drittel des Umsatzes des dritten Quartals 2019 gegenüber zu stellen.
  • Für den Betrachtungszeitraum 3 (1.9.2021 bis 30.9.2021) ist der Umsatz dieses Zeitraumes dem Umsatz des September 2019 oder einem Drittel des Umsatzes des dritten Quartals 2019 gegenüber zu stellen.

 

Was ist neu?

Achtung: ab sofort ist für die Antragstellung eine persönliche Handy-Signatur verpflichtend. Tipp: diese kann über Finanzonline aktiviert werden, sofern nicht vorhanden.

Darüber hinaus ist zum Nachweis der wirtschaftlich signifikanten Bedrohung eine zusätzliche Angabe im Online-Antrag notwendig.