Pension – Höherversicherung sinnvoll?

Einmal im Jahr erhalten wir einen Auszug aus dem Pensionskonto und werden damit informiert, wie hoch unsere künftige gesetzliche Pension sein wird. Viele meiner Klient:innen sind angesichts des angesammelten Anspruchs „leicht“ frustriert und daher nutze ich die Gelegenheit um das Thema Höherversicherung in einem Blogbeitrag näher zu erläutern.

Begriffsdefinition Höherversicherung

Die Höherversicherung ist eine freiwillige Zusatzpensions-Versicherung. Durch Einmalzahlungen während der Erwerbstätigkeit erwirbt man sog. Steigerungsbeträge. Diese erhöhen 14x die „normale“ Pension; werden also „add-on“ ausbezahlt.

Berechnung Steigerungsbeiträge

Diese Steigerungsbeiträge sind von mehreren Faktoren abhängig:

  • Höhe der Einmalzahlungen
  • Zeitpunkt der Einmalzahlungen
  • Zeitpunkt des Pensionsantritts

De facto werden die Einmalzahlungen mit einem Faktor multipliziert, der umso größer ist, je früher die Einzahlungen erfolgen und je später der Pensionsantritt erfolgt. Die maximale Einzahlungshöhe beträgt 2021 Euro 11.100,-.

Damit ihr ungefähr eine Vorstellung habt, wie sich die Beträge auswirken können, anbei ein paar Beispiele:

  • Einzahlung von Euro 1.000,- im Alter von 45 (Pensionsantritt 65) => monatliche Zusatzpension Euro 7,60 (lebenslang)
  • Einzahlung von Euro 1.000,- im Alter von 50 (Pensionsantritt 63) => monatliche Zusatzpension Euro 5,90 (lebenslang)
  • Einzahlung von Euro 1.000,- im Alter von 55 (Pensionsantritt 60) => monatliche Zusatzpension Euro 4,30 (lebenslang)

Eingezahlt werden kann individuell – ihr müsst nicht jedes Jahr einzahlen und könnt die Zahlung auch auf mehrere Monats-/Quartalsbeträge splitten.

Abwicklung

Gewerbetreibende, Neue Selbständige und Freiberufler müssen keinen eigenen Antrag stellen. Es reicht, wenn man die Einzahlungen vornimmt. Achtung! Die Einzahlungen für die Höherversicherung müssen auf ein gesondertes Konto erfolgen und den Zahlungsvermerk „nur für Höherversicherung + Versicherungsnummer“ tragen.

Steuerliche Vor- und Nachteile

Zuerst die schlechte Nachricht: seit der Steuerreform 2016 sind Einzahlungen für Zusatzpensionen leider nicht mehr als Sonderausgabe steuerlich absetzbar 🙁

Die gute Nachricht gibt es allerdings zum Pensionsantritt: Leistungen aus der Höherversicherung sind nach derzeitiger Rechtslage zu 75% steuerfrei.

Quelle: SVS