Den MOSS können Unternehmer in Anspruch nehmen, die an Nichtunternehmer elektronisch erbrachte sonstige Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen in EU Mitgliedstaaten erbringen, in denen sie weder ihr Unternehmen betreiben noch eine Betriebsstätte haben. Die Verwendung des MOSS setzt eine UID-Nummer und einen rechtzeitigen Antrag voraus. Die Antragstellung für eine Registrierung zum MOSS (EU-Schema) erfolgt elektronisch über FinanzOnline.