Mit 1.1.2020 trat das Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden (§ 1a E-Government-Gesetz) in Kraft: „Jedermann hat in den Angelegenheiten, die in Gesetzgebung Bundessache sind, das Recht auf elektronischen Verkehr mit den Gerichten und Verwaltungsbehörden. Ausgenommen sind Angelegenheiten, die nicht geeignet sind, elektronisch besorgt zu werden.“ Alle Bundesbehörden und Behörden, die Bundesgesetze umsetzen (z.B. im Rahmen des Meldewesens), müssen seither elektronische Zustellungen an Unternehmen ermöglichen.
Mit diesem Recht entsteht auch eine Pflicht des Unternehmens die elektronische Zustellung zu ermöglichen (§1b E-Government-Gesetz). Die Teilnahme an der elektronischen Zustellung ist dann unzumutbar, wenn das Unternehmen nicht über die dazu erforderlichen technischen Voraussetzungen oder über keinen Internet-Anschluss verfügt. Der Teilnahme wiedersprechen können außerdem Unternehmen, die wegen Unterschreiten der Umsatzgrenze nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind.
USP-Portal – Registrierung
Die Abwicklung der elektronischen Zustellung erfolgt in Österreich über das sogenannte Unternehmensservice-Portal (USP-Portal), für welches – entsprechend obiger Erläuterung – meist eine Pflicht zur Registrierung besteht. Es gibt 3 Möglichkeiten dafür:
via Handy-Signatur oder Bürgerkarte – Wenn Sie Ihr Unternehmen selbständig vertreten dürfen UND über eine Handy-Signatur oder Bürgerkarte verfügen.
via FinanzOnline-Zugangskennung – Wenn Sie Einzelunternehmerin/Einzelunternehmer sind UND eine FinanzOnline-Zugangskennung besitzen oder für Ihr Unternehmen über eine FinanzOnline-Zugangskennung mit Administrator-Rechten verfügen, registrieren Sie Ihr Unternehmen auf www.finanzonline.at durch Klick auf den Link „Zum Unternehmensserviceportal registrieren“.
via Finanzamt – Wenn Ihr Unternehmen noch nicht in FinanzOnline registriert ist und keine Handy-Signatur oder Bürgerkarte vorliegt.
USP-Portal – elektronische Zustellung
Die elektronische Zustellung erfolgt via elektronischem Postfach. „Mein Postkorb“ ist das elektronische Postfach, in welchem die zugestellten Dokumente der österreichischen Behörden abgeholt werden können. Wenn Sie eine nachweisliche Zustellung (vgl RSa-Brief) erhalten haben, können Sie diese NUR mittels Handy-Signatur bzw. Bürgerkarte abholen.
Trifft eine elektronische Zustellung für Ihr Unternehmen ein, werden Sie per E-Mail informiert, wenn Sie dafür eine E-Mail-Adresse im USP-Portal hinterlegt haben.
USP-Portal – die Möglichkeiten
Der USP-Zugang ist nur eine lästige Pflicht! Mittlerweile können über 90 Online-Services des Verwaltung genutzt werden. Beispielsweise können Sie:
- elektronische Gründung von Einzelunternehmen und Einpersonen-GmbH
- elektronische Standortverlegung für Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintragung
- Direktlink Finanzonline
- Direktlink“Register der wirtschaftlichen Eigentümer“ (WiEReG)
- Direktlink Transparenzdatenbank
- Direktlink ELDA (elektronischer Datenaustausch mit Sozialversicherungsträger)
- Abruf SVS-Beitragsvorschreibungen und Jahresübersichten
- Abruf Auftragnehmerkonto bei AGH (via Direktlink WEBEKU)
- Abruf Klassifikation nach ÖNACE samt Korrekturmeldung an Statistik Austria