Im zweiten Halbjahr 2020 gibt es zahlreiche Änderungen an Steuergesetzen, die es wert sind, berichtet zu werden. In der Folge daher die wichtigsten Steuernews.
Umsatzsteuer / Steuersatzsenkung
Für den Zeitraum 1.7.-31.12.2020 wurde die Umsatzsteuer in der Gastronomie auf 5% gesenkt. Der Steuersatz muss auf dem Beleg korrekt ausgewiesen sein.
Achtung: diese Bestimmung ist auf das zweite Halbjahr 2020 beschränkt!
Einkommensteuer / Bewirtung
Bewirtungen sind, sofern die grundsätzlichen Bestimmungen (Leistungsinhalt, Entgeltcharakter oder geringe Repräsentationskomponente) erfüllt sind, im Zeitraum 1.7-31.12.2020 numehr mit 75% (statt wie bisher 50%) abzugsfähig.
Achtung: diese Bestimmung ist auf das zweite Halbjahr 2020 beschränkt!
Einkommensteuer / Afa
Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurde eine degressive Abschreibung für betriebliche Einkunftsarten eingeführt. Dies erlaubt im Jahr der Anschaffung eines – genau geregelten – Wirtschaftsgutes eine Abschreibung von 30% des Anschaffungswertes. In den Folgejahren muss vom verbleibenden Restbuchwert erneut eine Abschreibung von 30% vorgenommen werden. Dies wiederholt sich – de facto – unendlich.
Achtung: die degressive Afa ist nur für Anschaffungen nach dem 30.6.2020 anwendbar. Die Bestimmungen der Halbjahres-Afa sind zu berücksichtigen.
Einkommensteuer / Verlustrücktrag
Verluste 2020 aus betrieblichen Einkunftsarten können unter bestimmten Voraussetzungen auf die Jahre 2019 und ggf. 2018 zurückgetragen werden. Dies reduziert die Einkommensteuerbelastung 2019.
Achtung: dieser Verlustrücktrag ist nur möglich, wenn er durch ordungsgemäße Buchhaltung ermittelt wurde. Eine Gewinnermittlung durch Pauschalierung schließt den Rücktrag aus.
Firmenbuch
Grundsätzlich müssen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss binnen 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag (d.h. in der Regel bis 30.9.) beim Firmenbuch einreichen. Diese Frist wurde durch die neuen COVID-Bestimmungen auf 12 Monate (d.h. 31.12.) erstreckt.
Förderungen
Derzeit aktuelle Fördermöglichkeiten bei Einkommens- und Umsatzverlusten:
Derzeit aktuelle Fördermöglichkeit bei Investitionen:
- Investitionsprämie (Mindestvolumen Euro 5.000,-)
- Wien Digital (für Digitalisierungsvorhaben, zB Webshop)
- Geschäftsbelebung (für Baumaßnahmen)
Gerne unterstütze ich bei der Vorbereitung und Einreichung!