Neue Covid-Förderungen (ab 11/2021)

Angesichts des bundesweiten Lockdowns wurden neue Coronahilfen versprochen. Anbei die bereits angekündigten Details – ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit, da die finalen Richtlinien noch nicht veröffentlicht sind.

neu: Bei Verstößen gegen die geltenden Covid-Bestimmungen sind die Beihilfen rückzuzahlen!

Ausfallsbonus III

Ab 16. Dezember 2021 können Unternehmen den Ausfallbonus III bei Umsatzausfällen von mindestens 40 Prozent (vorher 50%) beantragen. Eine Sonderförderung besteht für die Monate November und Dezember 2021. Hier ist lediglich ein Umsatzeinbruch von 30% nötig.

Der früheste Betrachtungszeitraum ist November 2021, der letztmögliche Betrachtungszeitraum ist März 2022. Die Höhe des Ausfallsbonus III ergibt sich aus dem Umsatzausfall im Betrachtungszeitraum multipliziert mit dem jeweiligen Prozentsatz (10 – 40 Prozent) für die Branche, in der das Unternehmen im Betrachtungszeitraum überwiegend tätig war. Es werden die Sätze angewendet, die bereits im Ausfallsbonus II bestanden. Prüfen Sie hier Ihre Branche.

Achtung: es gelten folgende Vergleichszeiträume:
• BZ November 2021 – VZ Novemer 2019
• BZ Dezember 2021 – VZ Dezember 2019
• BZ Jänner 2022 – VZ Jänner 2020
• BZ Februar 2022 – VZ Februar 2020
• BZ März 2022 – VZ März 2019

Antragsfristen (update 18/12/21):
• Ausfallsbonus III für November 2021: 10. Dezember 2021 – 09. März 2022
• Ausfallsbonus III für Dezember 2021: 10. Jänner 2022 – 09. April 2022
• Ausfallsbonus III für Jänner 2022: 10. Februar 2022 – 09. Mai 2022
• Ausfallsbonus III für Februar 2022: 10. März 2022 – 09. Juni 2022
• Ausfallsbonus III für März 2022: 10. April 2022 – 09. Juli 2022

Härtefallfonds Phase 4

Betrachtungszeitraum: Förderungen für die Betrachtungszeiträume November 2021 bis März 2022.

Förderlücke vom 1.10.-31.10.21: derzeit ungeklärt

Höhe: Die Mindestzahlung pro Betrachtungszeitraum beträgt Euro 600,-. Es gibt keine Zusatz- oder Comeback-Boni extra. Der Maximalbetrag wurde mit Euro 2.000 gedeckelt. Eine Sonderförderung besteht für die Monate November und Dezember 2021. Hier wird eine Mindestförderhöhe von 1.100,- Euro gewährt.

Voraussetzungen für die Förderung: Einreichung sind aufgrund eines Umsatzeinbruches von mindestens 40% (vormals 50%) gegenüber dem Vergleichszeitraum oder aufgrund mangelnder Kostendeckung möglich. Eine Sonderförderung besteht für die Monate November und Dezember 2021. Hier ist lediglich ein Umsatzeinbruch von 30% nötig.

Sonstige Förderungen

NPO-Fonds wird für den Zeitraum Q4 2021 und Q1 2022 verlängert. Antragsfristen sollen im Februar 2022 beginnen.

Künstler-SVS wird für den Zeitraum November+Dezember 2021 und Q1 2022 erstreckt; Auszahlung analog zu Härtefallfonds (600 Euro) – aber in Lockdown-Monaten Erhöhung auf 1.000 Euro 

KSVF (Künstlersozialversicherungs-Fonds): Verlängerung Q1 2022

Corona-Kurzarbeit: Reduktion der Arbeitszeit bis zum völligen Arbeitsausfall möglich, Nettoeinkommensersatz von 80 bis 90 Prozent, Maßnahme bis Ende des Jahres  

Betriebliches Testen: Unternehmen erhalten einen pauschalen Kostenbeitrag des Bundes von 10 Euro für jeden durchgeführten und gemeldeten Test. Der Kostenbeitrag wird als Einmalbetrag quartalsweise im Nachhinein über die AWS ausbezahlt. Verlängert bis Jahresende