„Registrierkassenpaket 2026“

Die Regierung hat in ihrem Registrierkassenpaketzahlreiche Änderungen angekündigt. Anbei eine Übersicht über die beschlossenen Punkte.

Vereinfachte Losungsermittlung

Von vereinfachter Losungsermittlung spricht man, wenn die Einnahmen des Tages durch Kassasturz und nicht durch Einzelaufzeichnung ermittelt werden. Dafür muss der Anfangs- und Endbestand der Tageskassa dokumentiert und etwaige nicht erfolgswirksamen Ein- und Ausgänge (zB Bankübertrag, Privatentnahmen) neutralisiert werden. Die Differenz entspricht dem Einnahmenzufluss.

Mit der vereinfachten Losungsermittlung entfällt die Einzelaufzeichnungs-, Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht.

Zulässig ist diese bei Umsätzen im Freien (zB Fremdführer, Fiaker, Maroniverkäufer, …), im Zusammenhang mit Hütten (zB Schi- und Schutzhütten), bei bestimmten Buschenschänken (max. 14 Tage im Jahr betrieben) und bei kleinen Kantinen gemeinnütziger Vereine.

Umsatzgrenze bis 31.12.2025: 30.000,-
NEU: Umsatzgrenze ab 1.1.2026: 45.000,-

Bei Überschreitung der Umsatzgrenzen fällt ab dem viertfolgenden Monat die Erleichtung weg. Einzelaufzeichnungs-, Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht leben wieder auf.


Elektronische Belege

Unternehmen sind verpflichtet einen Beleg über empfangene Barzahlung in Papierform oder elektronisch zu erteilen (Bringschuld!). Der Beleg muss in die Sphäre des Kunden gelangen (durch Übergabe, Sendung via email, Scan QR Code, …).

NEU: der Kunde hat ein Recht auf einen Papierbeleg!