Auch in 2026 gibt es wieder zahlreiche Änderungen in den Steuergesetzen. Die wichtigsten Steuernews habe ich für Euch zusammengetragen.

Einkommensteuer: neue Tarifstufen und Steuersätze
Die Abschaffung der kalten Progression oder anders gesagt – ein Versuch die Besteuerung der Inflation anzupassen – wirkt sich auch 2026 auf die Tarifstufen und Steuersätze aus. Die neue Tabelle lautet:
Einkommen bis 13.539: keine Steuer
Einkommen über 13.539 bis 21.992: 20% Steuer
Einkommen über 21.992 bis 36.458: 30% Steuer
Einkommen über 36.458 bis 70.365: 40% Steuer
Einkommen über 70.365 bis 104.859: 48% Steuer
Einkommen über 104.859 bis 1 Mio: 50% Steuer
Einkommen über 1 Mio: 55% Steuer
Basispauschalierung – Änderung
Gewerbetreibende können – statt der Einzelaufzeichnung der Ausgaben – ihre Ausgaben pauschal ermitteln. Dies ist nur möglich, wenn keine Buchführungspflicht besteht oder freiwillig doppelte Buchhaltung angewendet wird. Der Vorjahresumsatz durfte bisher 320.000,- Euro nicht übersteigen – aber 2026 beträgt die Vorjahresgrenze 420.000,- Euro.
Die pauschale Ermittlung der Ausgaben erfolgt prozentuell auf Basis der Umsätze. In 2025 betrug der Prozentsatz 13,5% und wird ab 2026 auf 15% angehoben.
Befristete Erhöhung IFB
Wie bereits in einem gesonderten Blogbeitrag berichtet, wurde für den beschränkten Zeitraum 11/25-12/26 der Investitionsfreibetrag für Unternehmen erhöht. Statt bisher 10% für allgemeine Investitionen und 15% für ökologische Investitionen wurden die Prozentsätze wie folgt angepasst: allgemeine Investitionen 20% – ökologische Investitionen 22%
https://barbara-huber.at/uncategorized/voruebergehende-erhoehung-investionsfreibetrag/
Mitarbeiterprämie 2025
Bis 15.2.2026 kann noch eine Mitarbeiterprämie bis zu 1.000,- Euro ausbezahlt werden. Die Prämie ist zwar lohnsteuerfrei, aber lohnnebenkostenpflichtig! Eine lohngestaltende Vorschrift ist nicht mehr nötig.
Kilometergeld 2026
Das im letzten Jahr erhöhte Kilometergeld für PKW bleibt bei 0,50 Euro. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass dass ebenfalls letztes Jahr angepasste Kilometergeld für (Motor)Fahrräder bereits am 1.7.2025 wieder auf 0,25 Euro gesenkt wurde und auch so in 2026 fortgeführt wird.
Geringfügige Beschäftigung 2026
Achtung: Lohnnebenkostenfalle: die Geringfügigkeitsgrenze wurde von 2025 auf 2026 nicht verändert und bleibt bei Euro 551,10! Sollten Sie also ihre Mitarbeiter unter Ausnutzung der Grenze laut Kollektivvertrag entlohnen, kann eine verpflichtende Erhöhung des Mindestlohnes zur Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze führen. Damit sind ggf Lohnnebenkosten zu zahlen. Dies ist individuell zu prüfen und notfalls eine Stundenkürzung zu veranlassen!