Im Rahmen des Businessvereins Frau im Fokus durfte ich letzte Woche einen Vortrag zum Thema Härtefallfonds halten. Die wichtigsten Punkte und Fragen habe ich darin zusammengefasst. Eine Aufzeichnung ist im Youtube Kanal des Vereins abrufbar.
Achtung: zum Thema Fixkostenzuschuss gibt es mittlerweile 2 wesentliche Änderungen (Stand 27.5.2020):
- Mindesthöhe des Zuschusses wurde von 2.000,- Euro auf 500,- Euro gesenkt
- die Zahlungen aus dem Härtefallfonds werden nicht mehr angerechnet
Achtung: auch zum Thema Härtefallfonds gibt es mittlerweile wesentliche Änderungen (Stand 27.5.2020):
- beim Mindestbetrag von Euro 500,- werden Nebeneinkünfte nicht mehr gegengerechnet
- zusätzlich wird ein Comeback-Bonus von Euro 500,- pro Betrachtungszeitraum gewährt
- Anzahl der förderbaren Monate wird von 3 auf 6 erhöht
- Beobachtungszeitraum wird bis 15.12.2020 verlängert
- auch geringfügig unternehmerische tätige Pensionisten sind antragsberechtigt