In meinem neuesten Blogbeitrag möchte ich jene Maßnahmen auflisten, die spezifisch Künstler/innen und Kreative in Sachen Verdienstentgang durch Coronavirus unterstützt. Schreibt mir, wenn ihr die Liste ergänzen könnt!
Bildrecht: Corona Überbrückungsfonds für Künstler/innen und Kreative
wer?
KünstlerInnen und Kreative, die aufgrund
der Corona-Krise in außerordentliche wirtschaftliche Bedrängnis
geraten, können finanzielle Unterstützung beantragen.
wofür?
Mit diesem Fonds werden vor allem akute
Engpässe abgefedert. Der Corona Überbrückungsfonds wird insbesondere
bei existenziellen Schwierigkeiten von KünstlerInnen und Kreativen
unterstützend wirken. Mit den ausgezahlten Mitteln sollen Mieten
beglichen oder dringende Zahlungen o.ä. finanziert werden.
online Antrag – auch für Nicht-Mitglieder der Bildrecht!
Literar-Mechana: Sonderfonds
Begünstigte:
Die sozialen und kulturellen Zwecken dienenden Einrichtungen („SKE“) der Literar-Mechana leisten an ihre Bezugsberechtigten (haupt- und freiberufliche Autor/inn/en, Dramatiker/innen,Drehbuchautor/inn/en, Übersetzer/innen) unbürokratisch Überbrückungshilfe bei Honorarausfällenfür ersatzlos ausgefallene Veranstaltungen und Projekte sowie bei anderen Notfällen aufgrund deraktuellen Krisensituation. Dazu richtet die Literar-Mechana aus den SKE einen Sonderfonds ein unddotiert ihn mit einer Million Euro.
Antrag:
Der Antrag ist formlos an die E-Mail-Adresse rauch@literar.at (Frau Petra Rauch-Schmithausen) unter Angabe der ausgefallenen Veranstaltungen und Honorare sowie mit weiterführendenAusführungen zur Notlage möglich. (Honorarausfälle im größeren finanziellen Ausmaß können nichtkompensiert werden.)
Künstler-Sozialversicherungsfonds
Der Unterstützungsfonds des KSVF stellt Künstlerinnen/Künstlern Beihilfen für Einkommenseinbußen in besonders berücksichtigungswürdigen Notfällen zur Verfügung. Dieser Fonds ist mit bis zu € 500.000 jährlich dotiert.
Zusätzlich ist ein COVID 19-Fonds geplant. Details folgen
AKM und OESTIG: Kultur-Katastrophenfonds
Begünstigte?
AKM und austro-mechana unterstützen Musik-UrheberInnen, die durch signifikanten Tantiemen- oder Honorarausfall in finanzielle Not geraten und dadurch existentielle Probleme bekommen. Der Fonds dient der Liquiditätssicherung, indem Überbrückungshilfen und Darlehen gewährt werden. Die Interpretengesellschaft OESTIG kümmerst sich um die Existenzsicherung der InterpretInnen.
was?
* Tantiemen- oder Honorarausfall/ Zuschuss
* Darlehen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen für den wirtschaftlichen Weiterbestand
Bundesministerium Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport
Das Bundesministerium informiert über weitere Unterstützung auf seiner Webseite. Am Besten regelmäßig nachsehen, ob es Neuigkeiten gibt: hier