Unternehmer:innen haben erst bei längerer Krankheit Anspruch auf „Krankengeld“ (sog. Unterstützungsleistung) aus der SVS. Die Bedingungen sind streng und die Auszahlung rückwirkend. Wer sofort abgesichert sein will, muss unbedingt auf eine Berufsunterbrechungsversicherung zurückgreifen! Denjenigen, die abwarten können bis die Unterstützungsleistung der gesetzlichen Krankenversicherung greift, ist dieser Blogbeitrag gewidmet.

Voraussetzungen
- Krankenversicherung nach GSVG
- Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall
- persönliche Arbeitsleistung ist für den Betrieb unerlässlich
- weniger als 25 Mitarbeiter
Unterstützungsleistung
- Auszahlung erst nach Arbeitsunfähigkeit von mindestens 42 Tagen
- Arbeitsunfähigkeit muss alle 14 Tage vom Arzt bestätigt werden!
- Unterstützungsleistungen ab Tag 4 – für max 20 Wochen
- Höhe: 38,99 pro Tag (einkommensunabhängig, Wert 2025)
Achtung: Steuerfalle
Diese Geldleistung ist eine Betriebseinnahme und musst versteuert werden!
