Registrierungspflicht im USP-Portal

Mit 1.1.2020 trat das Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden (§ 1a E-Government-Gesetz) in Kraft. Alle Bundesbehörden müssen seither elektronische Zustellungen an Unternehmen ermöglichen und Unternehmen diesen Zustellung vice versa ermöglichen.