„Krankengeld“ für Unternehmer:innen
Unternehmer:innen haben erst bei längerer Krankheit Anspruch auf „Krankengeld“ (sog. Unterstützungsleistung) aus der SVS. Die Bedingungen sind streng und die Auszahlung rückwirkend.
Unternehmer:innen haben erst bei längerer Krankheit Anspruch auf „Krankengeld“ (sog. Unterstützungsleistung) aus der SVS. Die Bedingungen sind streng und die Auszahlung rückwirkend.