COVID19-Ratenzahlung-Modell (Antrag bis 31.3.21)

Um die während der Covid19-Pandemie entstandenen Liquiditätsengpässe von Unternehmen zu entschärfen, wurde für Abgabenschulden, die überwiegend Covid-19-bedingt zwischen 15. März 2020 und 31. März 2021 aufgebaut wurden, eine Sonderregelung geschaffen.