Aufbewahrungspflichten und -dauer

Die allgemeinen Grundsätze der Aufbewahrungspflicht sind den meisten Unternehmer:innen bekannt. Gemäß §132 BAO sind Belege, Aufzeichnungen und sonstige relevanten Unterlagen für 7 Jahre aufzubewahren. Aber Achtung: manchmal gelten längere Fristen.