Was das Teuerungs-Entlastungspaket bringt …

Am 23.6.2022 hat der Nationalrat ein Teuerungs-Entlastungspaket beschlossen. Die Wirksamkeit der Maßnahmen halte ich nicht für effektiv, wie ihr an meinen Anmerkungen unschwer erkennen werden könnt. Einmalige Zuzahlungen und Steuerentlastungen, die nur bei Besserverdiener:innen greifen, können wohl kaum das derzeitige Preisniveau bekämpfen. Nach dem Motto: vielleicht ist etwas für euch dabei – hier die Eckpunkte für euch kurz zusammengefasst.

Einmalzahlungen an bestimmte Personengruppen

Ein Teuerungsausgleich in Höhe von 300 Euro bekommen Personen (Geringverdiener), die im Juni 2022 Anspruch auf Ausgleichzulage oder Übergangsgeld haben sowie Personen, die Krankengeld, Rehabilitationsgeld oder Wiedereingliederungsgeld seit mindestens 30 Tage beziehen. Die Auszahlung erfolgt im September 2022.

Personen, die im August 2022 Anspruch auf Pensionen und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland erhaben, erhalten außerordentliche Einmalzahlung, die abhängig von Gesamtpensionseinkommen ist. Dieser Prozentsatz hängt vom Einkommen ab und ist mit einem Betrag von max 500 Euro gedeckelt. Ist das Gesamtpensionseinkommen über Euro 2.250,- p.m entfällt die Einmalzahlung. Die Auszahlung erfolgt im September 2022.

Besteht kein Anspruch auf Einmalzahlung kann ein Teuerungsabsetzbetrag in Höhe von 500 Euro zu Anwendung kommen. Dieser mindert die Steuerbelastung (Anmerkung: sofern überhaupt eine Einkommensteuer zu zahlen ist). Das Einkommen muss also mindestens 11.000 Euro p.a. und darf maximal 25.500 p.a. betragen (dann entfällt der Absetzbetrag wieder …).

Familienbeihilfe und Familienbonus

Im August erfolgt im Rahmen der Familienbeihilfe eine Einmalzahlung von Euro 180,- für jedes Kind.

Der Familienbonus PLUS wurde per 1.7.2022 auf 166,68 pro Monat (von 125 pro Monat) angehoben. Dieser wird jetzt rückwirkend mit 1.1.2022 gewährt. Das entspricht Euro 250,- pro Jahr. Beachte: dieser Familienbonus ist nur eine Steuererleichterung – wie beim Teuerungsabsetzbetrag muss man erst Steuer zahlen, um diese Erleichterung in Anspruch nehmen zu können …

Teuerungsprämie

Unternehmen können ihren Mitarbeiter:innen 2022 und 2023 eine Teuerungsprämie zahlen (Anmerkung: falls die Unternehmen liquide genug sind …). Diese Prämien sind im Ausmaß von max 3.000 Euro steuer- und sv-beitragsfrei.

Klimabonus

Der regionale Klimabonus sollte im Oktober 2022 regional differenziert ausbezahlt werden. Einem Sockelbetrag von 100,- wäre ein Regionalausgleich von bis zu 100 % zuzuzählen gewesen. Kinder erhalten die Hälfte.

Mit dem Entlastungspaket gibt es nun – unabhängig vom Wohnort – eine Auszahlung von Euro 250,- fix. Kinder erhalten die Hälfte.