Elektronische Zustellung via FOL ab 9/25

Ab 3. September 2025 werden alle Schriftstücke an Unternehmen, die zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet sind, ausschließlich elektronisch über FinanzOnline zugestellt. Ein Ausstieg („Herausoptieren“) ist nicht mehr möglich.

Achtung Rechtswirksamkeit

Rechtswirksam zugestellt ist ein Schriftstück, sobald es im Posteingang von FinanzOnline abrufbar ist. Es spielt dabei keine Rolle, ob sie regelmäßig Ihr Postfach auf einen Maileingang prüfen, oder nicht. Die Zustellung ist ab Abrufbarkeit gültig – nicht erst ab dem Lesen der Nachricht.

To Do

Hinterlegen Sie eine aktuelle E-Mail-Adresse und aktivieren Sie die Benachrichtigungsfunktion. Dann informiert Sie eine E-Mail-Benachrichtigung über neue Eingänge.

Wählen Sie dazu Admin / Zustellung im Header. Klicken Sie auf Benachrichtigen aktivieren und prüfen bzw ergänzen Sie ihre Mailadresse.

Die gute Nachricht

Vertretungsverhältnisse des Steuerberaters bleiben bestehen. Ich erhalte also weiterhin alle Zustellungen auftrags meines MandaNten. Für diese ist nichts weiter zu tun.