Antragstellung
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Antragsberechtigte
- Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
- Operative Tätigkeit in Österreich
- 40 Prozent Umsatzausfall in Betrachtung des jeweiligen Vergleichsmonats
- Keine Verletzung von Missbrauchsbestimmungen, Abzugsverboten, Sitz oder Niederlassung in nicht kooperativen Ländern, Finanzstrafen
- Neugründung ok, wenn vor dem 1.11.2020 Umsätze erzielt
Eckdaten
- Betrachtungszeitraum für Ausfallsbonus = Kalendermonat
- beantragbar für die Zeiträume 11/20-6/21
- Ausgeschlossen, wenn für diesen Zeitraum bereits FKZ 800.000, Verlustersatz oder Lockdown-Umsatzersatz beantragt wurde
Berechnung
- Umsatzausfall anhand des Vergleichs-zeitraumes 3/2019-2/2020 zu berechnen
- Basis ist UVA des Vergleichszeitraumes (alternativ 1/12 der Umsatz-Jahreserklärung)
- Höhe: 15% des Ausfalls als Umsatzersatz und 15% als Vorschuss auf FKZ 800.000 (max. je 30 TEUR)
Fristen
- Der Ausfallsbonus kann ab dem 16. des auf den Betrachtungszeitraum folgenden Kalendermonats bis zum 15. des auf den Betrachtungszeitraum drittfolgenden Kalendermonats beantragt werden
- Ausnahme: Nov+Dez 2020 bis 15.4.2021
- Antrag ohne Bestätigung Steuerberater / Bilanzbuchhalter möglich
EMPFEHLUNG
Nur 15% Ausfallsbonus als Umsatzersatz beantragen, damit für den Fixkostenzuschuss 800.000 die optimalen Betrachtungszeiträume selbst gewählt werden können!