Mit Stichtag 15.4.2021 wurden bei zwei bestehenden Förderungen wesentliche Veränderungen vorgenommen. Anbei ein Kurzüberblick.

Ausfallsbonus
Der Ausfallsbonus für März 2021 und April 2021 wurde von 15% auf 30% erhöht. Weiterhin unabhängig davon, gibt es „on the top“ 15% Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000.
Härtefallfonds
Aufrechte Tätigkeit
Ab sofort gilt: im Zeitpunkt der Antragstellung und im beantragten Betrachtungszeitraum, darf
- die unternehmerische Tätigkeit nicht ruhend gemeldet (worden) sein
- darf keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen (worden) sein
Betrachtungszeitraum
Als Betrachtungszeiträume kommen nun insgesamt 15 Monate (16.3.2020 – 15.6.2021) in Frage. Ende der Antragsfrist ist der 31.07.2021.
Höhe
Die Mindestzahlung ist jetzt Euro 1.100 pro Monat (Euro 500 Mindestbetrag Härtefallfonds + Euro 500 Comeback-Bonus + Euro 100 Zusatzbonus). Der Maximalbetrag ist Euro 2.600.
Für diejenigen, die bereits für bisherige Betrachtungszeiträume eingereicht haben, bekommen den Zusatzbonus von Euro 100 pro Monat automatisch „nach“bezahlt. Dies soll ab 1.6.2021 automatisch erfolgen => ihr braucht also keine weiteren Anträge stellen!
Neugründungen
Neue Anspruchsberechtigung für Neugründer/innen! Bisher musste man vor dem 16.3.2020 (dem „Covid-Beginn“) gegründet haben. Diese Frist wird erstreckt. Ab sofort können auch Neugründer/innen, die vor dem 31.10.2020 gestartet sind, einreichen. Das Anspruchskriterium „Umsatzausfall“ ist jedoch anhand einer Planungsrechnung nachzuweisen. Also unbedingt auch andere Anspruchskriterien (Betretungsverbot, mangelnde Kostendeckung) prüfen.
Kontoverbindung
Und auch für die digital Begeisterten gibt es eine gute Nachricht: Kontoverbindungen aus EU- oder EWR-Ländern werden akzeptiert. Daher steht einer Bankverbindung bei einer Online-Bank (wie zB N26 oder andere) der Auszahlung nicht mehr im Weg.
FAQ
Wenn ihre weitere Fragen habt, dann meldet euch doch bei mir oder schaut auf meinem Youtube Kanal vorbei. Dort gibt es auch einige Erklärvideos zur Einreichung.