Die Bundesabgabenordnung wurde mit dem Abgabenänderungsgesetz 2025 und dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 in mehreren Punkten geändert. Spannend scheint mir die Möglichkeit seit 1.1.2026 Familienmitglieder oder Freunde vor dem Finanzamt zu vertreten. Diese Vertretung unterliegt einigen Beschränkungen, die hier erläutert werden sollen.

Voraussetzungen
- die Vertretung muss unentgeltlich erfolgen
- es darf nur die Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich, Formular L1) für die vertretene Person abgeben werden – keine anderen Steuererklärungen
- Vertreter und der Steuerpflichtige selbst müssen volljährig und voll handlungsfähig sein
- der Vertreter benötigt eine ID Austria
- es dürfen max 4 Personen vertreten werden
Antrag
Die Vertetung muss mittels Formular Fon UV1 beantragt werden. Das ausgefüllte Formular muss via Finanzonline übermittelt werden (Menüpunkt weitere Services / Vertretungsbeziehung)
Vollmacht – Einschränkungen
Die Vollmacht ist umfassend und erlaubt es, alle Funktionen im Finanzonline zu nutzen. Eine inhaltliche Beschränkung ist nicht möglich. Eine zeitliche Beschränkung hingegen ist grundsätzlich möglich, falls gewünscht.