Vorläufige Informationen und Anmeldefristen
WAS?
Energiekostenzuschuss: Gefördert werden bei Strom, Erdgas und Treibstoffen (Basisstufe 1) die in den Monaten Februar 2022 bis September 2022 angefallenen Mehrkosten aufgrund der Preisdifferenz zum Vorjahr mit einem Zuschuss bis zu EUR 400.000,-. Darüber hinausgehende Zuschüsse gibt es bei einer Verdoppelung der Preise, bei einem nachgewiesenen Betriebsverlust und in besonders betroffenen Wirtschaftssektoren. Die Förderung ist in einem Stufenprogramm geregelt – ab der Stufe 2 können nur mehr Strom und Erdgas gefördert werden.
WER?
Derzeit nur für energieintensive Unternehmen! Für „Kleinunternehmen“ (d.h. jene Unternehmen, deren Energiemehrkosten unter 6.666,- liegen) ist ein Pauschalfördermodell geplant.
WIE?
Es ist eine verpflichtende Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) für Unternehmen notwendig. Der Fördermanager befindet sich direkt auf der aws-Homepage und kann von Montag, 7.11.2022 bis 28.11.2022 zur Anmeldung genutzt werden. Unternehmen erhalten in der Folge eine Absendebestätigung und Informationen über einen Zeitraum für die formale Antragseinreichung. Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden
WIEVIEL?
Die Auszahlung des Energiekostenzuschuss erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen. Die Förderhöhe beträgt 30% der Mehrkosten. Je nach Förderstufe werden Unternehmen mit 2.000,00 Euro bis zu 50 Millionen Euro unterstützt.
Link zum Fördermanager AWS