Ausfallsbonus (COVID-Förderung)

Antragstellung

finanzonline.bmf.gv.at

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Antragsberechtigte

  • Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
  • Operative Tätigkeit in Österreich
  • 40 Prozent Umsatzausfall in Betrachtung des jeweiligen Vergleichsmonats
  • Keine Verletzung von Missbrauchsbestimmungen, Abzugsverboten, Sitz oder Niederlassung in nicht kooperativen Ländern, Finanzstrafen
  • Neugründung ok, wenn vor dem 1.11.2020 Umsätze erzielt

Eckdaten

  • Betrachtungszeitraum für Ausfallsbonus = Kalendermonat
  • beantragbar für die Zeiträume 11/20-6/21
  • Ausgeschlossen, wenn für diesen Zeitraum bereits FKZ 800.000, Verlustersatz oder Lockdown-Umsatzersatz beantragt wurde

Berechnung

  • Umsatzausfall anhand des Vergleichs-zeitraumes 3/2019-2/2020 zu berechnen
  • Basis ist UVA des Vergleichszeitraumes (alternativ 1/12 der Umsatz-Jahreserklärung)
  • Höhe: 15% des Ausfalls als Umsatzersatz und 15% als Vorschuss auf FKZ 800.000 (max. je 30 TEUR)

Fristen

  • Der Ausfallsbonus kann ab dem 16. des auf den Betrachtungszeitraum folgenden Kalendermonats bis zum 15. des auf den Betrachtungszeitraum drittfolgenden Kalendermonats beantragt werden
  • Ausnahme: Nov+Dez 2020 bis 15.4.2021
  • Antrag ohne Bestätigung Steuerberater / Bilanzbuchhalter möglich

EMPFEHLUNG

Nur 15% Ausfallsbonus als Umsatzersatz beantragen, damit für den Fixkostenzuschuss 800.000 die optimalen Betrachtungszeiträume selbst gewählt werden können!