Diesen Blogbeitrag widme ich den wichtigsten Eckpunkten rund um einen Verein.
Gründung
Ein Verein entsteht in zwei Schritten. Zunächst müssen die Gründer eines Vereins eine Vereinbarung (sog. Statuten) treffen. Diese müssen bei der Vereinsbehörde eingereicht (sog. Errichtungsanzeige) und dort auf Gesetzeskonformität geprüft werden. Vereinsbehörde ist die Landespolizeidirektion, die Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat des jeweiligen Ortes, in dem der Verein seinen Sitz hat.
Zur Gründung eines Vereins sind mindestens 2 Personen nötig. Die Bestellung der organschaftlichen Vertreter/innen des Vereins muss binnen einem Jahr erfolgen, sofern diese nicht bereits im Rahmen der Gründung benannt wurde.
Die Vereinsbehörde trägt den errichteten Verein ins sog. Vereinsregister ein. Der Verein erhält eine sog. ZVR-Nummer, welche bei zukünftigen Einreichungen anzuführen ist.
Organe des Vereins
Die organschaftlichen Vertreter (= Vorstand) führen die Geschäfte des Vereins. Dieses Leitungsorgan muss aus mindestens 2 Personen bestehen.
Die Mitgliederversammlung (sog. Generalversammlung oder Hauptversammlung) ist zumindest alle 5 Jahre einzuberufen. Sie dient der Willensbildung aller Vereinsmitglieder.
Rechnungsprüfer (mindestens 2) werden von der Mitgliederversammlung bestimmt. Sie prüfen die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung des Vereins und berichten anschließend an das Leitungsorgan. Dieses muss die Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Prüfung informieren.
Haftung
Grundsätzlich haftet ein Verein mit seinem Vermögen. Vorstandsmitglieder haften nur, wenn sie seine Pflichten (lt. Gesetz oder Statuten) verletzen. Diese Haftung für den entstandenen Schaden gilt auch für die Rechnungsprüfer.
Pflichten sind beispielsweise die ordentliche Finanzgebarung oder die zweckgemäße Verwendung des Vereinsvermögens.
Verein – Arten
Vereine werden in sog. ideele und wirtschaftliche Vereine unterschieden. Ideele Vereine sind meist gemeinnützig und verfolgen keinen wirtschaftlichen Zweck. Gemeinnützige Vereine sind bei Erfüllung des Zweckes von der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer befreit. Wirtschaftliche Vereine haben eine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht und sind daher auch steuerpflichtig.
Spenden
Spenden an wohltätige Vereine können für die Spender/innen steuerlich absetzbar sein. Voraussetzung dafür ist, dass der Verein
(1) zu den spendenbegünstigten Einrichtungen zählt und
(2) der Verein Name und Geburtsdatum der Spender/innen notiert und diese Information samt Spendenbetrag an die Finanzbehörde meldet. Diese Meldung wird im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung der Spender/innen automatisch berücksichtigt.
Ende
Wird ein Verein freiwillig aufgelöst, bestimmen in der Regel die Statuten, was mit dem Vereinsvermögen geschehen soll. Binnen 4 Wochen ist das Ende des Vereins der Vereinsbehörde überdies anzuzeigen.