Tipps zur Umsetzung der DSGVO / Teil 3

Heute möchte ich mich dem Thema Webseite und Datenschutz widmen. Es gibt einige Dinge zu beachten, die teilweise selbst – und teilweise unter Beauftragung Eurer Webseitenbeteuer/in – bewerkstellen müsst.

Foto: (c) Martin Bergien  / pixelio.de

Foto: (c) Martin Bergien / pixelio.de

Cookie-Hinweis

Setzt Ihr Cookies auf Eurer Webseite ein, so müsst Ihr die Besucher/innen Eurer Webseite darüber informieren. Dies geschieht am Besten via pop-up-Fenster, welches von den Betrachter/innen bewusst angeklickt werden muss. Falls Ihr diesen Hinweis bereits installiert habt, ergänzt diesen um einen Bestätigungslink für die Datenschutzerklärung.

Datenschutzerklärung

Im Rahmen von DSGVO und TKG gibt es zahlreiche Informationspflichten, die von Art und Umfang der Webseite abhängen. Darin dokumentiert Ihr Datenspeicherung, Plugins, Cookies, Analysetools, etc. Auch die Aufklärung der Rechte des Betroffenen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch) darf nicht fehlen.

Ein Muster dazu findet Ihr auf der WKO-Seite zum Thema Datenschutz.

Kontaktformular

Ihr habt ein eigenes Kontaktformular? Dann müsst Ihr dort auf die  Datenschutzbestimmungen hinweisen und auch das „Lesen und Zustimmen“ durch Eure Interessent/innen aktiv bestätigen lassen. Beauftragt Euren Techniker eine zusätzliche Formularzeile einzubauen, die ein „Häkchen setzen“ verpflichtend vorschreibt.

Newsletter

Auch bei der Anmeldung zum Newsletter müsst Ihr aufklären. Es gilt das für das Kontaktformular Gesagte.

 

Falls Euch noch weitere nötige Änderungen einfallen, lasst es mich wissen. Ich freue mich auf Eure Kontaktaufnahme und den Austausch zu diesem Thema!

 

 

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