Stand per 3.5.2020 / Einreichung ab 4.5.2020 abends möglich
https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html
Anspruchsberechtigte:
•Ein-Personen-Unternehmer •Kleinstunternehmer als natürliche Person, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen und max. 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme aufweisen. •Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind •Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten •Freie Dienstnehmer wie Trainer oder Vortragende •Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich) • unabhängig von Einkommenshöhe (auch bei negativen Einkünften und Status als Jungunternehmer, da Gründung vor 15.3.2020) • Mehrfachversicherung und Nebenverdienste möglich – aber Einbeziehung in die Deckelung
Beweis eines Härtefalls:
• Nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken oder •behördlich angeordnetes Betretungsverbot oder • Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat 2019 oder zum Drittel des Vergleichsquartals 2019
Auszahlung:
• Ersatz: 80% des Verdienstentganges des ausgewählten Betrachtungsraumes (90% wenn monatlicher Verdienst unter 966,65 und keine Nebenverdienste)
• Betrachtungsraum: 6 Monate (Mitte März bis Mitte September) – innerhalb der insgesamt sechs Monate können drei beliebige COVID-Monate für die Beantragung gewählt werden.
• Verdienstentgang: bemisst sich nach Nettoeinkommensentgang. Das Nettoeinkommen des Vergleichsjahres wird aus dem letzten oder den letzten drei Einkommensteuer-Bescheiden errechnet. Das Nettoeinkommen des laufenden Jahres errechnet sich aus dem Umsatz im COVID-Monat multipliziert mit der Umsatzrentabilität des Vergleichsjahres. Die Differenz der beiden Nettoeinkommen ist der Verdienstentgang. Liegt kein positives Vergleichsjahr vor, wird ein pauschaler Verdienstentgang von 500,- ersetzt.
• Höhe: max. 2.000,- pro COVID-Monat – Nebeneinkünfte und Versicherungsleistungen werden abgezogen / mind. 500,- pauschal / Auszahlung der Phase 1 ist bis zur Mindesthöhe der Förderung anzurechen
Rechenbeispiel (aus den Richtlinien entnommen und gekürzt):
A) Ein gewerbetreibender Einnahmen-Ausgaben-Rechner hat im COVID-Monat einen dramatischen Umsatzeinbruch erlitten und erwirtschaftet nur 1.800 Euro (Zahlungseingänge).
B) Im Einkommensteuerbescheid für das letzte veranlagte Jahr sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb von 25.000 Euro ausgewiesen. Die auf das Einkommen entfallende Einkommensteuer beträgt 5.000 Euro. Das Nettoeinkommen des Vergleichsjahres beträgt: 25.000 – 5.000 Euro (Steuer auf diese Einkünfte) = 20.000 Euro. Das Nettoeinkommen des Vergleichsmonats beträgt: 1.666,67 Euro (20.000 / 12).
C) Die Umsatzrentabilität des Vergleichsjahres ist wie folgt zu ermitteln: Der Umsatz (ausgewiesen in der Einkommensteuererklärung) beträgt im Vergleichsjahr 80.000 Euro. Daraus ergibt sich eine Umsatzrentabilität von 25% (20.000 lt. Punkt B / 80.000 x 100).
D) Das Nettoeinkommen des Betrachtungszeitraumes beträgt: 450 Euro (1.800 lt. Punkt A x 25% lt. Punkt C). Die Bemessungsgrundlage für die Förderung beträgt 1.216,67 Euro (1.666,67 lt. B – 450).
E) Die errechnete Förderung ist ggf. um Nebeneinkünfte, Versicherungszahlungen und Auszahlungen aus Phase 1 des Härtefallfonds zu kürzen.
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