Nachlese Fotoabend Bildrechte

Am 21.6.2017 lud Viktor Nezhyba von S.J. Viktor Fotografie Fotograf/innen und andere Künstler/innen zum Fotoabend „Bildrechte“. In einer Runde von knapp 15 Personen erhielt ich die Möglichkeit Impulse zum Thema Urheberrecht zu geben und an einer anschließenden lebhaften Diskussion teilzuhaben.

Foto (c) Syrovatka

Foto (c) Syrovatka

In diesem Blogbeitrag findet Ihr eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Impulse.

Urheberschaft

  • Gesetzesgrundlage: Urheberrechtsgesetz
  • Urheber eines Werkes ist, wer es geschaffen hat (beachte: Mitunternehmerschaft)
  • Urheberschaft ist zu Lebzeiten nicht übertragbar, aber vererbbar

 

Verwertungsrecht

  • Urheberrecht ≠ Verwertungsrecht
  • Verwertung umfasst Vervielfältigung, Verbreiterung, Vermietung und Verleihung, Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, Zurverfügungstellung, etc.
  • Verwertung kann beschränkt oder exklusiv an Dritten weitergegeben werden

 

Stolperfallen

  • Kunst in der Kunst
  • Marken im Bild
  • Persönlichkeitsrechte

 

Resumée

Eine Reform des Urheberrechts war mehrheitlich gewünscht, insbesondere, da dieses den Zeiten der Digitalisierung nicht Rechnung trägt. Ob jedoch die Freiheit der künstlerischen Gestaltung einerseits und der Schutz der originären Werke andererseits je eine gemeinsame Basis finden werden, bleibt offen.

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