Am 21.6.2017 lud Viktor Nezhyba von S.J. Viktor Fotografie Fotograf/innen und andere Künstler/innen zum Fotoabend „Bildrechte“. In einer Runde von knapp 15 Personen erhielt ich die Möglichkeit Impulse zum Thema Urheberrecht zu geben und an einer anschließenden lebhaften Diskussion teilzuhaben.
In diesem Blogbeitrag findet Ihr eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Impulse.
Urheberschaft
- Gesetzesgrundlage: Urheberrechtsgesetz
- Urheber eines Werkes ist, wer es geschaffen hat (beachte: Mitunternehmerschaft)
- Urheberschaft ist zu Lebzeiten nicht übertragbar, aber vererbbar
Verwertungsrecht
- Urheberrecht ≠ Verwertungsrecht
- Verwertung umfasst Vervielfältigung, Verbreiterung, Vermietung und Verleihung, Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, Zurverfügungstellung, etc.
- Verwertung kann beschränkt oder exklusiv an Dritten weitergegeben werden
Stolperfallen
- Kunst in der Kunst
- Marken im Bild
- Persönlichkeitsrechte
Resumée
Eine Reform des Urheberrechts war mehrheitlich gewünscht, insbesondere, da dieses den Zeiten der Digitalisierung nicht Rechnung trägt. Ob jedoch die Freiheit der künstlerischen Gestaltung einerseits und der Schutz der originären Werke andererseits je eine gemeinsame Basis finden werden, bleibt offen.