Investitionsfreibetrag (IFB) – neu 2023

Im Rahmen der Ökosozialen Steuerreform wird in § 11 EStG der neue Investitionsfreibetrag für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens als wirtschaftsfördernde Maßnahme eingeführt. Zusätzlich zur der Abschreibung können im Jahr der Anschaffung „fiktive“ Betriebsausgaben geltend gemacht werden