Das Jahresende ist in Sicht und dein Gewinn ist hoch? Gratulation! Dein Unternehmen hat sich erfolgreich entwickelt. Wer jetzt auch noch Steuern sparen will, kann als Einnahmen-Ausgaben-Rechner folgende Maßnahmen ergreifen:

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Tipp 1: Einkaufen
Betriebsausgaben mindern den Gewinn, wenn sie im laufenden Jahr bezahlt werden. Beispiele für gewinnmindernde Ausgaben sind die Aufstockung des Warenlagers, Einkauf von Büro- und Werbematerialien, Vorauszahlungen für Steuerberatung oder Buchhaltung, etc.
Achtung: bei Anschaffung von Anlagevermögen ist die Verteilungsregel zu beachten. Investitionen (mit einem Wert von über Euro 400,- / 800,- ab 2020) dürfen nicht in voller Höhe, sondern nur aliquot entsprechend der Nutzungsdauer (sog. Afa) geltend gemacht werden. Da zu Jahresende auch noch die Halbjahresregel zu beachten ist, lohnt sich die Einkauf von Anlagevermögen normalerweise nicht zur Steueroptimierung.
Tipp 2: Sozialversicherungsbeiträge vorauszahlen
Ist eine entsprechende Gewinnsteigerung zu erwarten oder waren Sie bisher in der Mindestbemessungsgrundlage eingestuft, ist in den Folgejahren eine Nachzahlung an Sozialversicherung zu erwarten. Wer gerne Steuern sparen möchte, kann die erwartenden Nachzahlungsbeträge bereits im laufenden Jahr an die Versicherungsanstalt bezahlen. Der Vorteil: keine böse Überraschung in 2-3 Jahren und eine Gewinn- bzw. Steuerminimierung im aktuellen Jahr.
Achtung: die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge muss realistisch erfolgen. Eine willkürliche Zahlung ist als Betriebsausgabe nicht anerkannt. Außerdem empfiehlt es sich, bei der Versicherungsanstalt vorab eine Erhöhung der SV-Beträge zu veranlassen. Falls dies nicht passiert, werden alle Zahlungen an die Versicherungsanstalt als Guthaben vermerkt und sind theoretisch jederzeit wieder rückforderbar. Ein Betriebsprüfer könnte damit auf die Idee kommen, dass die Zahlung an die SVA keine tatsächliche Ausgabe darstellt und diese nicht als Gewinnminimierung anerkennen.
Tipp 3: Spenden
Wollen Sie etwas Gutes tun und gleichzeitig Steuern sparen? Bis zu 10% Ihres Gewinnes dürfen Sie an bestimmte Einrichtungen spenden.
Achtung: Nicht alle Einrichtungen führen zur Steuersparnis. Beachten Sie dazu die Liste der begünstigten Einrichtungen.
Tipp 4: Kunden beschenken
Dieser Tipp hört sich besser an, als er tatsächlich ist. Da Geschenke an Kunden in der Praxis aber üblich sind, lasse ich ihn hier nicht unerwähnt.
Achtung: Weihnachtsgeschenke an Kunden sind nicht absetzbar und eignen sich nicht zur Gewinnminimierung. Erlaubt sind lediglich Werbegeschenke (mit Logo versehene und nicht exklusive Produkte) – und dies auch nur in einem Ausmaß von Euro 40,- pro Kunde pro Jahr.