Neuerungen in 2017

Die ersten 6 Wochen des Jahres 2017 sind schon vergangen. Seid ihr schon mit allen Neuerungen vertraut, die das Jahr 2017 so bringt? Anbei eine kleine Auswahl an wichtigen Änderungen. Mehr persönlich bei Eurem/r Steuerberater/in.
Foto: (c) Denise/pixelio.de

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KMU-Investitionszuwachsprämie

Ab 2017 wird der Investitionszuwachs für kleine und mittlere Unternehmen gefördert. Der Investitionszuwachs berechnet sich nach dem Durchschnitt der jeweils neuen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (nur für abnutzbares Analgevermögen ohne PKW) der vorangegangenen 3 Jahre.
Zuwachs liegt zwischen EUR 50.000 und EUR 450.000 und das Unternehmen hat max 49 Mitarbeiter: 15%

Zuwachs liegt zwischen EUR 100.000 und EUR 750.000 und das Unternehmen hat zwischen 49 und 250 Mitarbeiter: 10%

Registrierkasse – Sicherheitsstandards

Die Registrierkassenpflicht selbst ist Euch bereits bekannt. Neu sind die besonderen Sicherheitsstandards, die Registrierkasen ab dem 1.4.2017 erfüllen müssen. Alle Details dazu findet ihr in der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) um im „Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht„.

Die Sicherheitsstandards betreffen insbesondere die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen und die Nachprüfbarkeit des Barumsatzes. Belege müssen nunmehr einen QR-Code aufweisen, der die individuelle Signatur des Kassenbesitzers beinhaltet. Technisch muss die Kasse eine Signaturkarte und einen Umsatzzähler aufweisen; beides dient unmittelbar dem Manipulationsschutz und bestätigt die Zuordnung der Umsätze zum Unternehmer. Die Initialisierung der Registrierkasse erfolgt via einem sog. Startbeleg, welcher dem Finanzamt übermittelt werden muss.

Tipp: Bei Anschaffung einer Registrierkasse können EUR 200,- als Prämie vom Finanzamt beantragt werden. Dazu ist – nach Ablauf des Wirtschaftsjahres der Investition – das Formular E108c der Steuererklärung beizulegen.

Sozialversicherungswerte 2017

Die tägliche Geringfügigkeitsgrenze entfällt ab 2017.

Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze 2017 beträgt EUR 425,70 (Vorjahr EUR 415,72).

Die monatliche Höchstbemessungsgrundlage 2017 beträgt EUR 4.980,- (Vorjahr EUR 4.860,-)

Zinssätze 2017

Stundungszinsen 3,88% (unverändert seit 16.6.2016)

Anspruchszinsen und Beschwerdezinsen 1,38% (unverändert seit 16.6.2016)

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