Berechnung Sozialversicherung

Das Jahresende naht und die meisten von Euch können schon abschätzen, welchen Gewinn sie für das laufende Wirtschaftsjahr erzielen werden. Wir alle wissen, dass diese Schätzung lediglich das Betriebsergebnis darstellt und letztlich nicht in „cash“ auf unserem Konto bleibt. Der Gewinn ist Basis für die Ermittlung der Einkommensteuer und Sozialversicherung und führt – unter Berücksichtigung bereits geleisteter Vorauszahlungen – u.U. zu einer Nachzahlung in 1-2 Jahren. Doch wie berechnet sich die Sozialversicherungs-Nachzahlung eigentlich? Heute möchte ich Licht ins Dunkel bringen.

Punkt 1: Einkünfte

Die Sozialversicherung geht von den sog. Jahreseinkünften aus. „Einkünfte“ ist ein Begriff aus dem Einkommensteuergesetz und errechnet sich simple:

Einnahmen – Ausgaben – Gewinnfreibetrag (falls möglich) = Einkünfte

 

Punkt 2: Die Bemessungsgrundlage

Die Sozialversicherung wird von der sog. Bemessungsgrundlage ermittelt. Die Bemessungsgrundlage errechnet sich schon etwas komplizierter:

Einkünfte + Sozialversicherungsbeiträge des laufenden Jahres = Bemessungsgrundlage

Dabei ist zu beachten, dass nur die für das laufende Jahr vorgeschriebenen Beiträge hinzugerechnet werden. Auf die tatsächliche Zahlung kommt es nicht an, sodass es hierbei leider zu Verschiebungen und auch Liquiditätsengpässen kommen kann, falls Ratenansuchen oder Stundungen in Anspruch genommen wurden.

 

Punkt 3: Die Beitragssätze

Die Bemessungsgrundlage (gedeckelt durch die Höchstbemessungsgrundlage) wird nun mit den sog. Beitragssätzen multipliziert. Diese betragen rund (Stand 2017):

7,65% für die Krankenversicherung
22,8% für die Pensionsversicherung

Dazu kommen 9,33 EUR für die Unfallsversicherung und noch ein geringfügiger Betrag für die Mitarbeitervorsorgekasse.

 

Punkt 4: Die Nachbemessung/Gutschrift

Der so ermittelte Sozialversicherungsbetrag wird mit den vorgeschriebenen Beträgen verglichen und der Differenzbetrag ermittelt. Dieser führt zu einer Nachzahlung oder einer Gutschrift der Beiträge für das laufende Jahr.

Achtung: eine Nachbemessung führt auch immer zu einer Erhöhung / Anpassung der Sozialversicherungsbeiträge für das nächste Jahr!

 

Muss das sein?

Wer sich jetzt denkt: die Berechnung ist mir zu kompliziert und viel zu aufwendig, dem bietet die Sozialversicherung ein online-Berechnungstool an. Dort sind die Eckdaten einzugeben und die Berechnung erfolgt automatisch. Dann müsst ihr nur noch die erwartete Nachzahlung zur Seite legen 😉

In diesem Sinne: wer die Berechnung vorab durchführt, ist gut vorbereitet und kann im Zeitpunkt der Nachforderung ohne Schrecken sein Business fortführen 🙂

 

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