Kleinunternehmerregelung – ja/nein?

Definition

Gründer/innen soll der Start in ihr Unternehmerleben so einfach wie möglich gemacht werden. Daher sieht das Umsatzsteuergesetz (UStG) Erleichterungen für sog. Kleinunternehmer vor. Kleinunternehmer sind alle Unternehmer/innen, deren Umsatz im Kalenderjahr EUR 30.000,– nicht übersteigt (sog. Kleinunternehmeregelung).

Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer unecht befreit. Das bedeutet, dass Sie Ihre Leistungen und Lieferungen ohne Umsatzsteuer verrechnen und auf der Rechnung vermerken, dass die Leistung aufgrund der Kleinunternehmerregelung (§6 Abs. 1 Z27 UStG) befreit ist. Im Gegenzug darf sich der Kleinunternehmer aber keine Vorsteuer aus seinen eigenen Einkäufen vom Finanzamt zurückholen.

Beachte:

Überschreitet das Unternehmen die Umsatzgrenze einmalig in 5 Jahren um max. 15% passiert gar nichts. Wer aber nicht innerhalb dieser Toleranzgrenze bleibt, wird rückwirkend mit dem Beginn des Kalenderjahres der Überschreitung als „normales Unternehmer“ klassifiziert. In diesem Fall müssen alle Rechnung neu ausgestellt, Umsatzsteuer verrechnet und an das Finanzamt abgeführt werden.

Verzicht

Gründer/innen können auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. In diesem Fall ist eine Meldung an das Finanzamt zu erstatten (sog. Regelbesteuerungsantrag). Beachte: an diese Entscheidung ist man fünf Jahre lang gebunden!

Verzichtet das Unternehmen auf die Steuerbefreiung, muss es auf seine Leistungen Umsatzsteuer aufschlagen und diese an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug darf es die Vorsteuer aus seinen Ausgaben gegenverrechnen. Darüber hinaus sind monatliche oder quartalsmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben.

Entscheidungshilfe

Foto (c) S. Hofschlaeger  / pixelio.de

Foto (c) S. Hofschlaeger / pixelio.de

Für die Kleinunternehmerregelung oder auch deren Verzicht sprechen einige pros und contras. Hier für Euch zusammengefasst:

Pro Kleinunternehmerregelung:

  • Der Verwaltungsaufwand wird wesentlich reduziert, da die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen und die Abfuhr der Umsatzsteuer an das Finanzamt gänzlich entfallen.
  • Eure Dienstleistung ist für Privatkunden und andere unecht befreite Unternehmer günstiger, da die Leistung ohne Umsatzsteuer verrechnet wird.

Kontra Kleinunternehmerregelung:

  • Seid Ihr nicht sicher, ob Ihr unter der Umsatzgrenze von EUR 30.000,– bleiben könnt, empfiehlt sich in der Regel, sofort auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. So erspart Ihr Euch den Umstieg und die Preiserhöhungen im Folgejahr.
  • Jeder Kunde sieht, dass Ihr Kleinunternehmer seid (da auf den Rechnungen angeführt). Wenn dieser Umstand für Eure Zielgruppe abschreckend wirkt, dann lieber als „normales Unternehmen“ auftreten.
  • Falls Ihr große Investitionen für den Unternehmensstart benötigt (z.B. Fotograf) oder laufende Investitionen unabdingbar sind (z.B. Handel mit Waren), bezahlt Ihr stets Vorsteuer, die Ihr Euch nur zurückholen könnt, wenn Ihr auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet habt.

 

Wie habt Ihr Euch entschieden? Lasst es mich im Kommentar wissen!

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