Gründung via Unternehmensserviceportal

Seit 31.7.2017 kann man Einzelunternehmen elektronisch gründen. Seit 1.1.2018 ist dies auch unter bestimmten Voraussetzungen für GmbHs möglich. Die elektronische Gründung erfolgt über das Unternehmensserviceportal.

Foto: (c) S. Hofschlaeger / pixelio.de

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Voraussetzungen GmbH Gründung

Eine GmbH kann ohne Notar gegründet werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Es handelt sich um eine sog. 1-Mann-GmbH; dh es gibt nur einen einzigen Gesellschafter
  • Der Gesellschafter ist eine natürliche Persone
  • Der Gesellschafter ist gleichzeitig der einzige Geschäftsführer
  • Die Identifizierung des Gesellschafters erfolgt via Handysignatur
  • Die Gründung erfolgt via Errichtungserklärung im Unternehmensserviceportal
  • Das Stammkapital beträgt EUR 35.000,- bzw. 10.000,-
  • Es bedarf keiner weiteren Befähigungsnachweise (z.B. Ziviltechniker, etc.)

Die Schritte

  1. Eröffnung eines Firmenkontos bei der Bank und Einzahlung der halben Stammeinlage. Dort erfolgt auch die Identitätsprüfung und Musterzeichnung. Beides übermittelt die Bank, samt Bestätigung der Einzahlung der Mindesteinlage, direkt an das Firmenbuch.
  2. Gründerregistrierung im Unternehmensserviceportal via Handysignatur. Auswahl der Rechtsform „Einpersonen-GmbH“.
  3. Ausfüllen der Formulare im Unternehmensserviceportal. Derzeit stehen 4 Formulare zur Auswahl: Stammdateneingabe, Antrag auf Eintragung ins Firmenbuch, Gewerbeanmeldung und Betriebseröffnungsanzeige beim Finanzamt.
  4. Bestätigung der standardisierten Errichtungserklärung. Diese wird aus den ausgefüllten Formularen generiert.

 

My opinion

Die Zusammenfassung der einzelnen Schritte in einem elektronischen Tool finde ich grundsätzlich eine gute Sache. So spart man sich zahlreiche Behördenwege und hat alle Eingaben zusammengefasst in einem Dokument. Die Gefahr jedoch sehe ich in der mangelnden Beratungs- und Aufklärungsmöglichkeit vor der Gründung selbst. Eine GmbH zu gründen ist eine Sache – ob diese jedoch jeweils sinnvoll ist, eine andere. Daher unbedingt vorher Beratung von Experten in Anspruch nehmen und erst danach die nunmehr vereinfachte Administration erledigen!

 

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