Betriebseröffnung – Meldung bei Finanzamt

Nach gründlicher Gründungsvorbereitung ist es endlich soweit! Ihr könnt unternehmerisch tätig werden und Eure Dienstleistung oder Euer Produkt Euren Kunden präsentieren und verkaufen. Aber nicht nur Eure Kunden wollen wissen, dass Ihr Euer Unternehmen eröffnet habt. Auch das Finanzamt will über Eure Betriebseröffnung informiert werden.

Foto: (c) derateru / pixelio.de

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Das Finanzamt

Welches Finanzamt für Euch zuständig ist, bestimmt sich nach dem Ort Eures Wohnsitzes oder Betriebssitzes. Hier könnt ihr feststellen, welche Behörde sich um Eure Anliegen kümmern wird.

 

Das Formular

Innerhalb eines Monats nach Beginn müsst Ihr dem Finanzamt Eure Betriebseröffnung mitteilen. Dies geschieht mittels gesondertem Formular, das auf der Website des BMF (Bundesministerium für Finanzen) zum Download zur Verfügung steht. Welches Formular Ihr genau wählen müsst, hängt von der Rechtsform ab, in welcher Ihr Euer Unternehmen gegründet habt.

  • Formular „Verf24“ ist von allen Einzelunternehmer/innen auszufüllen
  • Formular „Verf15“ gilt für Kapitalgesellschaften (d.h. GmbH und AG)
  • Formular „Verf16“ müsst ihr als Personengesellschaft (d.h. OG oder KG) anwenden

Die Formular findet Ihr hier. Bitte einfach nach der entsprechenden Formularnummer suchen.

 

Der Inhalt

In dem Formular müsst Ihr zunächst Eure Daten (Name, Firma, Adresse, …) ausfüllen. Ebenso werden bestehende Steuer- und Firmenbuchnummern abgefragt. Hier bei ist nichts weiter zu beachten.

Im zweiten Teil müsst Ihr Eure Umsätze und Gewinne schätzen. Diese Schätzung braucht das Finanzamt, um 2 weitere Schritte zu setzen:

  • Umsätze: anhand der Umsätze stellt das Finanzamt fest, ob Ihr unter die Kleinunternehmerregelung fällt, oder nicht. Wer laut Schätzung die Umsatzgrenze von EUR 30.000,- nicht erreicht, aber dennoch auf die Kleinunternehmerregelung verzichten will, kann dies gleich in der Betriebseröffnungsanzeige vermerken.
  • Gewinne: anhand der geschätzten Gewinn stellt das Finanzamt fest, ob Ihr in Zukunft einkommensteuer-oder körperschaftssteuerpflichtig seid, oder nicht. Falls ja, werden automatisch Vorauszahlungen an Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer festgesetzt. Diese sind quartalsweise zu je einem Viertel an das Finanzamt zu bezahlen. Erst im Zuge der finalen Einkommen- und Körperschaftsteuererklärung überprüft das Finanzamt die „Echtzahlen“ und verrechnet ggf. nach oder schreibt ggf. Überzahlungen wieder gut.

Mein Tipp: Plant sehr sorgfältig Eure Finanzzahlen, da entsprechende Konsequenzen folgen!

 

Die Meldung

Die Meldung der Betriebseröffnung kann persönlich oder elektronisch erfolgen. Eure Identität müsst Ihr durch einen Lichtbildausweis nachweisen. Für die digitalen Behördenwege stehen das Unternehmensserviceportal oder Finanzonline zur Verfügung.

 

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