Umsatzersatz – Lockdown (Version 2 – ab 23.11.2020)
Unternehmen, die zwischen 1. November 2020 und 6. Dezember 2020 direkt von den verordneten Einschränkungen der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung betroffen sind und die im Betrachtungszeitraum indirekt betroffenen Branchen tätig sind erhalten Umsatzersatz für die Zeit des Lockdowns